Made by hand
Their Work
Designing means for STIEBICH & RIETH to work in three dimensions. No computers, no sketches, everything is built in leather from the beginning. The leather comes from Germany and is mineral tanned with high ecolocical standards. A lot of time and skills are needed to produce this supreme kind of leather. A leather that ages beautifully and maintains the qualities of its animal origin. All seams are prepunched to achieve the most and precise perfect stitching. Due to the thickness of the leather the two-needle-technique is used, completely done by hand.
The waxed yarn guarantees a maximum of stability and permanency. All metal pieces are made of pure solid brass, a durable product with a beautiful finish. Each bag passes through many checks before it is finished, which guarantees a perfect product.
About
The Heads
STIEBICH & RIETH is a brand created in 2012 by the Hamburg-based designers Julia Rieth and Detlef Stiebich. Both have experience working for and with several major fashion companies.
With STIEBICH & RIETH they returned to the roots of design: working with hands. In their words: „This gives us the chance to check and recheck every step along the way to see if it looks and feels right. Every time we find a good solution, we go even further and see where the experiment takes us.“
This leads to modern, sleek shapes, using traditional saddle making techniques.
Every stitch and every seam has a function. The result is a reduced, cool and sharp signature, timeless modernity.
News
22.03.2022
MYSELF
DRIFTER in colour butter
22.03.2022
SALON
SALON-edition STIEBICH & RIETH ODEEH
18.11.2021
DONNA
VASE PHANTOM
18.11.2021
ICON / DIE STILISTEN
HOPPER poppy
06.05.2021
DIE STILISTEN
AIR topo
11.02.2020
BRIGITTE
HARRY topo
10.12.2019
GUIDO Magazin
PILL chocolate
11.02.2020
DIE STILISTEN
LOOP white
10.12.2019
HARPER'S BAZAAR
September Issue
10.12.2019
GRAZIA
TINY orange
10.12.2019
BRIGITTE
SLICE white and LA PETITE orange
31.07.2019
Fashion Council Germany
PILL in white, Axl Jansen
20.02.2019
MONOCLE
TOP 50 / GLOBAL
20.02.2019
HARPER'S BAZAAR / ELLE
Interview
08.11.2018
PLUS ONE MAGAZINE / Issue 2
Interview / Sir Hotel / Explorer
28.05.2018
VOGUE.DE
VOGUE about style HARRY
25.05.2018
VOGUE.DE
28.05.2018
JOURNELLES
20.02.2019
ICON
Interview September
25.05.2018
LEATHER BAGSTAGE BLOG
Interview
25.05.2018
Sueddeutsche Zeitung
Portrait November 2016
28.05.2018
Emotion
La Petite in cobalt & Line in malachit
11.01.2018
J'N'C
BUG in navy S 2017
11.01.2018
ELLE
TO GO in malachit
12.08.2016
FAZ Magazin
TO GO in black
23.11.2016
ELLE
HUNTER in canelle
06.04.2016
Brigitte
17.11.2016
Manager Magazin / Splendid
Portrait
11.01.2018
J'N'C
TO GO in clay
17.01.2016
Myself
Portrait
16.01.2016
Vogue
LA PETITE in topo
06.01.2016
Brigitte
December 2015
BUG in topo
06.01.2016
F.A.S./F.A.Z.
November 2015
Interview with Isabelle Braun from FAS/FAZ
06.01.2016
BILANZ
October 2015
Interview with Sophie Crocoll from BILANZ
28.05.2018
MYSELF
October 2015
BOXIE in grey, pine, bordeaux and black
02.12.2015
RONDO
May 2015
BLACKMAIL & KIT
07.01.2016
ELLE
March 2015
28.05.2018
WWD
February 2015
SPACIE in orange
20.12.2017
Designers Award
January 2015
PREMIUM BERLIN
28.05.2018
OE Magazine
Decembre 2014
SPACIE in black
01.01.2016
Brigitte
December 2014
HUNTER in black
01.01.2016
ICON
October 2014
CARRY ON in grey
28.05.2018
GALA
September 2014
SPACIE in orange
10.05.2019
Vogue
September 2014
VOGUE SALON
07.01.2016
ELLE
September 2014
HUNTER in brown
19.09.2018
Vogue
August 2014
BOXIE & Co.
06.01.2016
FAZ Magazin
Juni 2014
BOXIE in navy
28.05.2018
MYSELF
DRIFTER in colour butter
28.05.2018
SALON
SALON-edition STIEBICH & RIETH ODEEH
28.05.2018
DONNA
VASE PHANTOM
28.05.2018
ICON / DIE STILISTEN
HOPPER poppy
28.05.2018
DIE STILISTEN
AIR topo
28.05.2018
BRIGITTE
HARRY topo
28.05.2018
GUIDO Magazin
PILL chocolate
28.05.2018
DIE STILISTEN
LOOP white
28.05.2018
HARPER'S BAZAAR
September Issue
28.05.2018
GRAZIA
TINY orange
28.05.2018
BRIGITTE
SLICE white and LA PETITE orange
28.05.2018
Fashion Council Germany
PILL in white, Axl Jansen
28.05.2018
MONOCLE
TOP 50 / GLOBAL
28.05.2018
HARPER'S BAZAAR / ELLE
Interview
28.05.2018
PLUS ONE MAGAZINE / Issue 2
Interview / Sir Hotel / Explorer
28.05.2018
VOGUE.DE
VOGUE about style HARRY
28.05.2018
VOGUE.DE
28.05.2018
JOURNELLES
28.05.2018
ICON
Interview September
28.05.2018
LEATHER BAGSTAGE BLOG
Interview
28.05.2018
Sueddeutsche Zeitung
Portrait November 2016
28.05.2018
Emotion
La Petite in cobalt & Line in malachit
28.05.2018
J'N'C
BUG in navy S 2017
28.05.2018
ELLE
TO GO in malachit
28.05.2018
FAZ Magazin
TO GO in black
28.05.2018
ELLE
HUNTER in canelle
28.05.2018
Brigitte
28.05.2018
Manager Magazin / Splendid
Portrait
28.05.2018
J'N'C
TO GO in clay
28.05.2018
Myself
Portrait
28.05.2018
Vogue
LA PETITE in topo
28.05.2018
Brigitte
December 2015
BUG in topo
28.05.2018
F.A.S./F.A.Z.
November 2015
Interview with Isabelle Braun from FAS/FAZ
28.05.2018
BILANZ
October 2015
Interview with Sophie Crocoll from BILANZ
28.05.2018
MYSELF
October 2015
BOXIE in grey, pine, bordeaux and black
28.05.2018
RONDO
May 2015
BLACKMAIL & KIT
28.05.2018
ELLE
March 2015
28.05.2018
WWD
February 2015
SPACIE in orange
28.05.2018
Designers Award
January 2015
PREMIUM BERLIN
28.05.2018
OE Magazine
Decembre 2014
SPACIE in black
28.05.2018
Brigitte
December 2014
HUNTER in black
28.05.2018
ICON
October 2014
CARRY ON in grey
28.05.2018
GALA
September 2014
SPACIE in orange
28.05.2018
Vogue
September 2014
VOGUE SALON
28.05.2018
ELLE
September 2014
HUNTER in brown
28.05.2018
Vogue
August 2014
BOXIE & Co.
28.05.2018
FAZ Magazin
Juni 2014
BOXIE in navy
Stores
Hamburg
LINETTE
Waitzstrasse 2-4
22607 Hamburg
Hamburg
LINETTE
Eppendorfer Baum 19
20249 Hamburg
Sylt
MAJASYLT KAMPEN
Hauptstrasse 15
25999 Kampen
Berlin
ODEEH Store
Potsdamer Strasse 81 a
10785 Berlin
Minden
DITTRICH
Immanuelstrasse 3
32427 Minden
WASENBERG
VÖLKERS
Homberger Strasse 6
34628 Willinghausen-Wasenberg
Osnabrück
VON PAULI
Krahnstrasse 5
49074 Osnabrück
Herford
APARTMENT
Mindener Strasse 9
32049 Herford
Raesfeld
HETKAMP
Weseler Strasse 8
46348 Raesfeld
Wuppertal
CO16
Spichernstrasse 16-18
42103 Wuppertal
Düsseldorf
CONSTANZE MUHLE
Bastionstrasse 37
40213 Düsseldorf
Bonn
LES JUMELLES
Acherstrasse 21
53111 Bonn
Oberursel
CALLA MODE
Schlenkergasse 5
61440 Oberursel Tn.
Kaiserslautern
FRANCOISE
Eisenbahnstrasse 10
67655 Kaiserslautern
Leipzig
HEIDEMARIA HERFERT
Boettchergässchen 1
04109 Leipzig
Erfurt
MARGIT JÜRGEL
Lange Brücke 39-42
99084 Erfurt
Trier
GUILLAUME
Fleischstrasse 67
54290 Trier
Neumarkt
CORPUS woman man
Ringstrasse 1
92318 Neumarkt
Reutlingen
HERMANN'S WOMAN
Katharinenstrasse 17
72764 Reutlingen
Kirchheim
NO. 5
Roßmarkt 5
73230 Kirchheim unter Teck
München
STER/EO MUC Women
Odeonsplatz
80539 München
München
FALKENBERG DEPARTMENT STORE
Franz-Joseph-Strasse 21
80801 München
München
ODEEH @ B7
Brienner Strasse 7
80333 München
Wasserburg
DONNA DOMANI
Herrengasse 2
83512 Wasserburg
Rottach-Egern
MOOSBRUGGER
Leo-Slezak-Strasse 2
83700 Rottach-Egern
Freiburg
USCHI KORELL
Konviktstrasse 18
79098 Freiburg
Salzburg
DANTENDORFER
Getreidegasse 33
5020 Salzburg
Innsbruck
DANTENDORFER
Kiebachgasse 15
6020 Innsbruck
Linz
DANTENDORFER
Promenade 17
4020 Linz
Wien
DANTENDORFER
Weihburggasse 9
1010 Wien
Kitzbühel
HELMUT EDER
Sterzingerplatz 3
6370 Kitzbühel
Graz
VOGUE
Stempfergasse 9
8010 Graz
Lech am Arlberg
SPORTHAUS STROLZ
Dorf 116
6764 Lech am Arlberg
Basel
SET & SEKT
Rümelinsplatz 5
4001 Basel
Bern
MOODS
Gerechtigkeitsgasse 50
3011 Bern
Zürich
ECLECTIC
Werdmühlestrasse 7
8001 Zürich
Rheinfelden
TALK ABOUT WOMEN
Marktgasse 11
4310 Rheinfelden
Luzern
VESTITI Claudia Waibel
Mythenstrasse 10
6003 Luzern
USA :
NEW YORK
PETER HERMANN
118 Thompson Street
New York, NY 10012
DALLAS
STANLEY KORSHAK
500 Crescent Court
Dallas, TX 75201
SAN FRANCISCO
THE RAFAELS
643 Market Street
San Francisco, CA 94105
OKLAHOMA CITY
CK & Company
6429 Avondale Drive / Nichols Hills
Oklahoma City, OK 73116
MEMPHIS
JOSEPH
418 S Grove Park Road
Memphis, TN 38117
Contact
STIEBICH & RIETH GmbH
Hagedornstrasse 18
20149 Hamburg
Tel: 49 40 229 1792
VAT No. DE303552905
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AGBs
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.
Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
§ 2 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet deutsches Recht einschließlich deutschen internationalen Privatrechts und der in Deutschland geltenden Handelsbräuche und technischen Gepflogenheiten Anwendung.
Das UN Kaufrechts (CISG) sowie etwaige sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hamburg.
Nach unserer Wahl ist stattdessen bei Streitigkeiten mit ausländischen Vertragspartnern über Bedingungen und Ausführungen des abgeschlossenen Vertrages das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer des Landes des Vertragspartners zuständig.
Es entscheiden dann nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer ein oder mehrere gemäß dieser Ordnung genannte Schiedsrichter, jedoch nur nach billigem Ermessen, wenn die Parteien dies vereinbaren.
Sollte im Lande des Vertragspartners ein solches Schiedsgericht nicht bestehen oder das Recht dieses Staates die Vereinbarung eines Schiedsgerichts oder die Vereinbarung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht zulassen, so wird als Gerichtsstand die Hauptstadt des Landes des Vertragspartners vereinbart.
Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, falls er in einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren ganz oder teilweise unterliegen sollte, die uns entstandenen Prozesskosten ganz oder zu diesem Artikel auch dann zu tragen, wenn das Recht seines Landes eine Verpflichtung zum Ersatz von
Prozesskosten nicht vorsieht.
§ 3 Vertragsinhalt
Angebote erfolgen stets freibleibend. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung. Mündliche oder schriftliche Zusagen unserer Mitarbeiter, die von der Auftragsbestätigung oder unseren Vertragsbedingungen abweichen oder die Vereinbarungen ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Vertreter und Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Firmensitz und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Versandkosten trägt der Vertragspartner. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die Abnahme infolge eines Umstandes, den der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht umgehend bei Lieferung erfolgt, können wir nach unserer Wahl nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche mit Ablehnungsandrohung entweder die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 5 Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung
Bei Exklusivitätsdesigns erfolgt die Annahme des Auftrages unter der Bedingung, dass wir Ware in einer Stückzahl verkaufen, welche der Mindestmengen des von uns bei unseren Lieferanten abzunehmenden Leders entspricht.
Bei Auftreten von Fabrikationsfehlern in unserer eigenen Herstellung, bei dokumentierten Fehlern im Leder, die nicht dessen Natur entsprechen und wenn die bei uns vorhandenen Ledermengen nicht zur Herstellung der erforderlichen Stückzahl ausreichen, sind wir berechtigt, entsprechende Mindermengen zu liefern. Die Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Fälle höhere Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, entbinden uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Liefervertrag, Hindernisse vorübergehender Natur nur auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderungen wird dem Vertragspartner mitgeteilt, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind.
Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Frist zugleich mit der Erklärung angedroht hat, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Fehlt eine
derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, so werden wir nach Ablauf dieser Frist von der Verpflichtung der Lieferung frei, wenn wir während der Frist oder nach deren Ablauf den Vertragspartner zur Erklärung darüber auffordern, ob er Vertragserfüllung verlangen und dieser sich nicht unverzüglich geäußert. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
Für Schadensersatz-Ansprüche gilt § 12.
§6 Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen.
Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail bei uns eingegangen ist. Geringfügige, insbesondere
branchenübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung oder Verarbeitung bilden keine Beanstandung Grund. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Rückempfang der Ware verpflichtet.
Im Falle des Fehlschlagens dieser Maßnahmen kann der Kunde eine Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Für alle sonstigen, dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Waren etwa zustehenden Schadensersatzansprüche haften wir nur nach Maßgabe von § 12. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft, wenn die Zusicherung den Kunden gegen
das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Absendung beziehungsweise der Bereitstellung der Waren ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung ohne Abzug. Soweit wir Preise in ausländischer Währung angegeben haben, sind wir berechtigt, diese im selben Verhältnis zu erhöhen, indem sich der amtliche Umrechnungskurs des zur ausländischen Währung gegenüber dem Datum der Auftragsbestätigung bis zur Lieferung zu unseren Ungunsten ändert.
Bei Scheckzahlung ist das Datum der Einlösung der Schecks, bei Überweisung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto massgebend.
§ 8 Überschreitung von Zahlungsfristen
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen, insbesondere auch im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basissatz zu berechnen. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verlängern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, und die Zeit vom 31. Tage ab Rechnungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung.
Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamten Forderungen, einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen.
Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Dies gilt insbesondere auch bei unberechtigter Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Vertragspartners.
§ 9 Zahlungsweise
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, durch Scheck, Bank-, Giro-, oder Postüberweisung in Euro Währung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Es sind keinerlei Abzüge am Rechnungsbetrag zulässig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. So weit dies geschieht, hat der Vertragspartner die Bank-, Diskont- und Wechselspesen zu bezahlen.
§ 10 Exklusivität
Eine Exklusivität hinsichtlich des Platzes sowie hinsichtlich Form, Dessin und Farbe wird dem Vertragspartner nicht eingeräumt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Der Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, von uns gelieferte Ware anders als im ordnungsgemäßen Betrieb seines Einzelhandelsgeschäfts zu
veräußern. Es ist insbesondere untersagt, unsere Ware an Personen oder Firmen abzugeben, die nicht Endverbraucher sind. Der Vertrieb über das Internet darf nur nach Absprache ausgeübt werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe sämtlicher beim Vertragspartner noch vorhandener und von uns gelieferte Ware zu verlangen.
Der Vertragspartner hat uns in diesem Falle auf Verlangen unverzüglich ein Verzeichnis dieser Ware zu übersenden. Es ist ihm untersagt, noch vorhandene auch aus anderen Verträgen mit uns stammende Ware nach Ausübung des Rücktrittsrechts zu veräußern. Daneben hat der Vertragspartner sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch seinen
Verstoß gegen dieses Verbot entsteht. Wir sind berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % unseres Verkaufspreises für die verbotswidrig veräußerte Ware beziehungsweise, wenn der Kunde seinen Mitteilungsblätter Rückgabepflicht nicht nachkommt, der noch vorhandenen Ware zu verlangen, der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls beim Vertragsabschluss sonst bestehende oder danach entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gezahlt hat. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere auch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns bei Pfändungen durch Dritte unverzüglich Mitteilung zu machen. Befindet sich der Vertragspartner uns gegenüber im Zahlungsverzug, so hat er uns auf Verlangen unverzüglich eine genaue Aufstellung über die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu übersenden. Das gleiche gilt, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt ist. In diesem Falle hat er die entsprechende Aufstellung ohne Aufforderung sofort zu übersenden. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware aus sämtlichen mit uns abgeschlossenen Geschäften zu widerrufen. Diese Befugnis zur Veräußerung erlischt ohne weiteres bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird. Der Widerruf der Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag. Ist auf die Vertragsbeziehungen ausnahmsweise ausländisches Recht anzuwenden und lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet jedoch dem Verkäufer, sich andere vergleichbare Rechte vorzubehalten, so sind wir berechtigt alle Rechte dieser Art auszuüben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Maßnahmen unsererseits mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentums oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen wollen.
§ 12 Haftung, Schadensersatz Ansprüche
Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafte Lieferung (mit Ausnahme von § 6 letzter Absatz), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz) haften wir im Falle von einfacher Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung sowie bei einer etwaigen Haftung ohne Verschulden haften wir in jedem Falle nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter. Wir haften jedoch uneingeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch bei Verursachung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Erfassung von Kundendaten
Unsere Buchhaltung wird über eine EDV-Anlage geführt. In diesem Zusammenhang speichern wir die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten.
Juli 2019
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Gerichtsstand Hamburg
Agency
Messe
SHOWROOMS
HAMBURG
permanent showroom
Hagedornstrasse 18
20149 Hamburg
by appointment, please contact:
email: office@stiebich-rieth.com
phone: 49 40 2291792
DÜSSELDORF
24. - 29.1.2022
Order AW 25
Kaiserswerther Strasse 196
Düsseldorf
by appointment, please contact:
email: office@stiebich-rieth.com
phone: 49 40 2291792
PARIS
June 2025
Order SS 26
coming soon
IMPRESSUM
© 2014 Stiebich & Rieth All rights reserved Terms of use Privacy policy
Agency, Concept and Production : AK / Kruse Artist Management
Photographer 'making of': Stephan Abry
Photographer images: Andreas Fromm
Art Direction : Alexis Zurflüh / Malin Schoenberg
Words: Paul-Philipp Hanske
STIEBICH & RIETH GmbH
Hagedornstrasse 18
20149 Hamburg
Eingetragen im Handelregister des Amtsgerichts Hamburg
HRB 138904
Geschäftsführer : Julia Rieth, Detlef Stiebich
THANK YOU!
Text
handstitched
Carry on in pieces
The Heads
STIEBICH & RIETH is a brand created in 2012 by the Hamburg-based designers Julia Rieth and Detlef Stiebich. Both have experience working for and with several major fashion companies.
With STIEBICH & RIETH they returned to the roots of design: working with hands. In their words: „This gives us the chance to check and recheck every step along the way to see if it looks and feels right. Every time we find a good solution, we go even further and see where the experiment takes us.“
This leads to modern, sleek shapes, using traditional saddle making techniques.
Every stitch and every seam has a function. The result is a reduced, cool and sharp signature, timeless modernity.
22.03.2022
MYSELF
DRIFTER in colour butter
22.03.2022
SALON
SALON-edition STIEBICH & RIETH ODEEH
18.11.2021
DONNA
VASE PHANTOM
18.11.2021
ICON / DIE STILISTEN
HOPPER poppy
06.05.2021
DIE STILISTEN
AIR topo
11.02.2020
BRIGITTE
HARRY topo
10.12.2019
GUIDO Magazin
PILL chocolate
11.02.2020
DIE STILISTEN
LOOP white
10.12.2019
HARPER'S BAZAAR
September Issue
10.12.2019
GRAZIA
TINY orange
10.12.2019
BRIGITTE
SLICE white and LA PETITE orange
31.07.2019
Fashion Council Germany
PILL in white, Axl Jansen
20.02.2019
MONOCLE
TOP 50 / GLOBAL
20.02.2019
HARPER'S BAZAAR / ELLE
Interview
08.11.2018
PLUS ONE MAGAZINE / Issue 2
Interview / Sir Hotel / Explorer
28.05.2018
VOGUE.DE
VOGUE about style HARRY
25.05.2018
VOGUE.DE
28.05.2018
JOURNELLES
20.02.2019
ICON
Interview September
25.05.2018
LEATHER BAGSTAGE BLOG
Interview
25.05.2018
Sueddeutsche Zeitung
Portrait November 2016
28.05.2018
Emotion
La Petite in cobalt & Line in malachit
11.01.2018
J'N'C
BUG in navy S 2017
11.01.2018
ELLE
TO GO in malachit
12.08.2016
FAZ Magazin
TO GO in black
23.11.2016
ELLE
HUNTER in canelle
06.04.2016
Brigitte
17.11.2016
Manager Magazin / Splendid
Portrait
11.01.2018
J'N'C
TO GO in clay
17.01.2016
Myself
Portrait
16.01.2016
Vogue
LA PETITE in topo
06.01.2016
Brigitte
December 2015
BUG in topo
06.01.2016
F.A.S./F.A.Z.
November 2015
Interview with Isabelle Braun from FAS/FAZ
06.01.2016
BILANZ
October 2015
Interview with Sophie Crocoll from BILANZ
28.05.2018
MYSELF
October 2015
BOXIE in grey, pine, bordeaux and black
02.12.2015
RONDO
May 2015
BLACKMAIL & KIT
07.01.2016
ELLE
March 2015
28.05.2018
WWD
February 2015
SPACIE in orange
20.12.2017
Designers Award
January 2015
PREMIUM BERLIN
28.05.2018
OE Magazine
Decembre 2014
SPACIE in black
01.01.2016
Brigitte
December 2014
HUNTER in black
01.01.2016
ICON
October 2014
CARRY ON in grey
28.05.2018
GALA
September 2014
SPACIE in orange
10.05.2019
Vogue
September 2014
VOGUE SALON
07.01.2016
ELLE
September 2014
HUNTER in brown
19.09.2018
Vogue
August 2014
BOXIE & Co.
06.01.2016
FAZ Magazin
Juni 2014
BOXIE in navy
28.05.2018
MYSELF
DRIFTER in colour butter
28.05.2018
SALON
SALON-edition STIEBICH & RIETH ODEEH
28.05.2018
DONNA
VASE PHANTOM
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ICON / DIE STILISTEN
HOPPER poppy
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DIE STILISTEN
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BRIGITTE
HARRY topo
28.05.2018
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PILL chocolate
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DIE STILISTEN
LOOP white
28.05.2018
HARPER'S BAZAAR
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28.05.2018
GRAZIA
TINY orange
28.05.2018
BRIGITTE
SLICE white and LA PETITE orange
28.05.2018
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PILL in white, Axl Jansen
28.05.2018
MONOCLE
TOP 50 / GLOBAL
28.05.2018
HARPER'S BAZAAR / ELLE
Interview
28.05.2018
PLUS ONE MAGAZINE / Issue 2
Interview / Sir Hotel / Explorer
28.05.2018
VOGUE.DE
VOGUE about style HARRY
28.05.2018
VOGUE.DE
28.05.2018
JOURNELLES
28.05.2018
ICON
Interview September
28.05.2018
LEATHER BAGSTAGE BLOG
Interview
28.05.2018
Sueddeutsche Zeitung
Portrait November 2016
28.05.2018
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La Petite in cobalt & Line in malachit
28.05.2018
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BUG in navy S 2017
28.05.2018
ELLE
TO GO in malachit
28.05.2018
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TO GO in black
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HUNTER in canelle
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Portrait
28.05.2018
J'N'C
TO GO in clay
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LA PETITE in topo
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28.05.2018
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November 2015
Interview with Isabelle Braun from FAS/FAZ
28.05.2018
BILANZ
October 2015
Interview with Sophie Crocoll from BILANZ
28.05.2018
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October 2015
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BOXIE & Co.
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Juni 2014
BOXIE in navy
Their Work
Designing means for STIEBICH & RIETH to work in three dimensions. No computers, no sketches, everything is built in leather from the beginning. The leather comes from Germany and is mineral tanned with high ecolocical standards. A lot of time and skills are needed to produce this supreme kind of leather. A leather that ages beautifully and maintains the qualities of its animal origin. All seams are prepunched to achieve the most and precise perfect stitching. Due to the thickness of the leather the two-needle-technique is used, completely done by hand.
The waxed yarn guarantees a maximum of stability and permanency. All metal pieces are made of pure solid brass, a durable product with a beautiful finish. Each bag passes through many checks before it is finished, which guarantees a perfect product.
Contact
STIEBICH & RIETH GmbH
Hagedornstrasse 18
20149 Hamburg
Tel: 49 40 229 1792
VAT No. DE303552905
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AGBs
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.
Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
§ 2 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet deutsches Recht einschließlich deutschen internationalen Privatrechts und der in Deutschland geltenden Handelsbräuche und technischen Gepflogenheiten Anwendung.
Das UN Kaufrechts (CISG) sowie etwaige sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hamburg.
Nach unserer Wahl ist stattdessen bei Streitigkeiten mit ausländischen Vertragspartnern über Bedingungen und Ausführungen des abgeschlossenen Vertrages das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer des Landes des Vertragspartners zuständig.
Es entscheiden dann nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer ein oder mehrere gemäß dieser Ordnung genannte Schiedsrichter, jedoch nur nach billigem Ermessen, wenn die Parteien dies vereinbaren.
Sollte im Lande des Vertragspartners ein solches Schiedsgericht nicht bestehen oder das Recht dieses Staates die Vereinbarung eines Schiedsgerichts oder die Vereinbarung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht zulassen, so wird als Gerichtsstand die Hauptstadt des Landes des Vertragspartners vereinbart.
Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, falls er in einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren ganz oder teilweise unterliegen sollte, die uns entstandenen Prozesskosten ganz oder zu diesem Artikel auch dann zu tragen, wenn das Recht seines Landes eine Verpflichtung zum Ersatz von
Prozesskosten nicht vorsieht.
§ 3 Vertragsinhalt
Angebote erfolgen stets freibleibend. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung. Mündliche oder schriftliche Zusagen unserer Mitarbeiter, die von der Auftragsbestätigung oder unseren Vertragsbedingungen abweichen oder die Vereinbarungen ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Vertreter und Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Firmensitz und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Versandkosten trägt der Vertragspartner. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die Abnahme infolge eines Umstandes, den der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht umgehend bei Lieferung erfolgt, können wir nach unserer Wahl nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche mit Ablehnungsandrohung entweder die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 5 Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung
Bei Exklusivitätsdesigns erfolgt die Annahme des Auftrages unter der Bedingung, dass wir Ware in einer Stückzahl verkaufen, welche der Mindestmengen des von uns bei unseren Lieferanten abzunehmenden Leders entspricht.
Bei Auftreten von Fabrikationsfehlern in unserer eigenen Herstellung, bei dokumentierten Fehlern im Leder, die nicht dessen Natur entsprechen und wenn die bei uns vorhandenen Ledermengen nicht zur Herstellung der erforderlichen Stückzahl ausreichen, sind wir berechtigt, entsprechende Mindermengen zu liefern. Die Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Fälle höhere Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, entbinden uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Liefervertrag, Hindernisse vorübergehender Natur nur auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderungen wird dem Vertragspartner mitgeteilt, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind.
Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Frist zugleich mit der Erklärung angedroht hat, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Fehlt eine
derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, so werden wir nach Ablauf dieser Frist von der Verpflichtung der Lieferung frei, wenn wir während der Frist oder nach deren Ablauf den Vertragspartner zur Erklärung darüber auffordern, ob er Vertragserfüllung verlangen und dieser sich nicht unverzüglich geäußert. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
Für Schadensersatz-Ansprüche gilt § 12.
§6 Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen.
Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail bei uns eingegangen ist. Geringfügige, insbesondere
branchenübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung oder Verarbeitung bilden keine Beanstandung Grund. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Rückempfang der Ware verpflichtet.
Im Falle des Fehlschlagens dieser Maßnahmen kann der Kunde eine Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Für alle sonstigen, dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Waren etwa zustehenden Schadensersatzansprüche haften wir nur nach Maßgabe von § 12. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft, wenn die Zusicherung den Kunden gegen
das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Absendung beziehungsweise der Bereitstellung der Waren ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung ohne Abzug. Soweit wir Preise in ausländischer Währung angegeben haben, sind wir berechtigt, diese im selben Verhältnis zu erhöhen, indem sich der amtliche Umrechnungskurs des zur ausländischen Währung gegenüber dem Datum der Auftragsbestätigung bis zur Lieferung zu unseren Ungunsten ändert.
Bei Scheckzahlung ist das Datum der Einlösung der Schecks, bei Überweisung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto massgebend.
§ 8 Überschreitung von Zahlungsfristen
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen, insbesondere auch im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basissatz zu berechnen. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verlängern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, und die Zeit vom 31. Tage ab Rechnungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung.
Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamten Forderungen, einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen.
Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Dies gilt insbesondere auch bei unberechtigter Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Vertragspartners.
§ 9 Zahlungsweise
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, durch Scheck, Bank-, Giro-, oder Postüberweisung in Euro Währung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Es sind keinerlei Abzüge am Rechnungsbetrag zulässig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. So weit dies geschieht, hat der Vertragspartner die Bank-, Diskont- und Wechselspesen zu bezahlen.
§ 10 Exklusivität
Eine Exklusivität hinsichtlich des Platzes sowie hinsichtlich Form, Dessin und Farbe wird dem Vertragspartner nicht eingeräumt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Der Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, von uns gelieferte Ware anders als im ordnungsgemäßen Betrieb seines Einzelhandelsgeschäfts zu
veräußern. Es ist insbesondere untersagt, unsere Ware an Personen oder Firmen abzugeben, die nicht Endverbraucher sind. Der Vertrieb über das Internet darf nur nach Absprache ausgeübt werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe sämtlicher beim Vertragspartner noch vorhandener und von uns gelieferte Ware zu verlangen.
Der Vertragspartner hat uns in diesem Falle auf Verlangen unverzüglich ein Verzeichnis dieser Ware zu übersenden. Es ist ihm untersagt, noch vorhandene auch aus anderen Verträgen mit uns stammende Ware nach Ausübung des Rücktrittsrechts zu veräußern. Daneben hat der Vertragspartner sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch seinen
Verstoß gegen dieses Verbot entsteht. Wir sind berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % unseres Verkaufspreises für die verbotswidrig veräußerte Ware beziehungsweise, wenn der Kunde seinen Mitteilungsblätter Rückgabepflicht nicht nachkommt, der noch vorhandenen Ware zu verlangen, der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls beim Vertragsabschluss sonst bestehende oder danach entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gezahlt hat. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere auch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns bei Pfändungen durch Dritte unverzüglich Mitteilung zu machen. Befindet sich der Vertragspartner uns gegenüber im Zahlungsverzug, so hat er uns auf Verlangen unverzüglich eine genaue Aufstellung über die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu übersenden. Das gleiche gilt, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt ist. In diesem Falle hat er die entsprechende Aufstellung ohne Aufforderung sofort zu übersenden. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware aus sämtlichen mit uns abgeschlossenen Geschäften zu widerrufen. Diese Befugnis zur Veräußerung erlischt ohne weiteres bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird. Der Widerruf der Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag. Ist auf die Vertragsbeziehungen ausnahmsweise ausländisches Recht anzuwenden und lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet jedoch dem Verkäufer, sich andere vergleichbare Rechte vorzubehalten, so sind wir berechtigt alle Rechte dieser Art auszuüben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Maßnahmen unsererseits mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentums oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen wollen.
§ 12 Haftung, Schadensersatz Ansprüche
Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafte Lieferung (mit Ausnahme von § 6 letzter Absatz), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz) haften wir im Falle von einfacher Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung sowie bei einer etwaigen Haftung ohne Verschulden haften wir in jedem Falle nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter. Wir haften jedoch uneingeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch bei Verursachung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Erfassung von Kundendaten
Unsere Buchhaltung wird über eine EDV-Anlage geführt. In diesem Zusammenhang speichern wir die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten.
Juli 2019
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Gerichtsstand Hamburg
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25999 Kampen
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10785 Berlin
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32427 Minden
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34628 Willinghausen-Wasenberg
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49074 Osnabrück
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32049 Herford
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Weseler Strasse 8
46348 Raesfeld
Wuppertal
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Spichernstrasse 16-18
42103 Wuppertal
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40213 Düsseldorf
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53111 Bonn
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61440 Oberursel Tn.
Kaiserslautern
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67655 Kaiserslautern
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04109 Leipzig
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99084 Erfurt
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54290 Trier
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Roßmarkt 5
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München
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80539 München
München
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Franz-Joseph-Strasse 21
80801 München
München
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80333 München
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DONNA DOMANI
Herrengasse 2
83512 Wasserburg
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MOOSBRUGGER
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83700 Rottach-Egern
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79098 Freiburg
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5020 Salzburg
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6020 Innsbruck
Linz
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Promenade 17
4020 Linz
Wien
DANTENDORFER
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1010 Wien
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Sterzingerplatz 3
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Graz
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Stempfergasse 9
8010 Graz
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Dorf 116
6764 Lech am Arlberg
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by appointment, please contact:
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phone: 49 40 2291792
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Words: Paul-Philipp Hanske
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